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   BVerwG, 29.04.1983 - 9 B 2968.80   

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BVerwG, 29.04.1983 - 9 B 2968.80 (https://dejure.org/1983,522)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.1983 - 9 B 2968.80 (https://dejure.org/1983,522)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 1983 - 9 B 2968.80 (https://dejure.org/1983,522)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mündliche Verhandlung - Einbeziehung von Verwaltungsvorgängen - Sitzungsniederschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1983, 949
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 08.03.1963 - VII B 90.61

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1983 - 9 B 2968.80
    Die Einbeziehung bestimmter Beiakten in die mündliche Verhandlung gehört nicht zu den Vorgängen, die in die Sitzungsniederschrift aufzunehmen sind (wie Beschluß vom 8. März 1963 - BVerwG 7 B 90.61 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 1).

    Die Einbeziehung bestimmter Beiakten in die mündliche Verhandlung gehört nicht zu den Vorgängen, die gemäß § 160 ZPO, § 105 VwGO ins Protokoll aufzunehmen sind (vgl. Beschluß vom 8. März 1963 - BVerwG 7 B 90.61 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 1).

  • BVerwG, 03.03.1975 - VII B 118.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erteilung einer neuen

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1983 - 9 B 2968.80
    Daß diese Auseinandersetzung in wenigen Sätzen erfolgte, ist unter dem Blickwinkel des Art. 103 Abs. 1 GG unschädlich; denn der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gebietet es nicht, daß das Gericht in seinen schriftlichen Entscheidungsgründen zu jedem einzelnen Vorbringen eines Beteiligten ausführlich Stellung nimmt (vgl. Beschluß vom 3. März 1975 - BVerwG 7 B 118.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 78).
  • BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 67.83

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Die Feststellung, daß diese Erkenntnisquellen Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, mußte daher nicht in die Verhandlungsniederschrift aufgenommen werden (vgl. im Hinblick auf Beiakten: Beschluß vom 8. März 1963 - BVerwG 7 B 90.61 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 1; Urteil vom 7. November 1973 - BVerwG 6 C 5.73 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 60;Beschluß vom 29. April 1983 - BVerwG 9 B 2968.80 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 134).

    Den Anforderungen des Grundsatzes rechtlichen Gehörs wird regelmäßig dadurch genügt, daß das Tatsachengericht die der Entscheidung zugrundeliegenden Gutachten, Zeitungsberichte und amtlichen Auskünfte zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung macht und die Beteiligten dazu anhört (vgl.Beschluß vom 29. April 1983 - BVerwG 9 B 2968.80 - a.a.O.).

    Denn die Beweismittel haben dem Rechtsstreit keine überraschende Wendung gegeben, mit der der Kläger bzw. seine Prozeßvertreter nach dem bisherigen Verlauf des Streitverfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl.Beschluß vom 29. April 1983 - BVerwG 9 B 2968.80 - a.a.O.).

  • BVerwG, 09.07.1986 - 2 CB 5.85

    Entlassung eines Beamten auf Probe - Nichtzulassung der Revision mangels

    Die Beschwerde legt nicht substantiiert dar, inwiefern durch die Verweisung auf den wesentlichen Inhalt der Widerspruchsakten im Anschluß an den mit hinreichender Deutlichkeit auf mehr als zehn Seiten dargestellten Sach- und Streitstand die Verständlichkeit des Tatbestandes und die Nachprüfbarkeit durch das Revisionsgericht in Frage gestellt sein (vgl. zur Verweisung auf den wesentlichen Inhalt von Akten u.a. Urteil vom 7. November 1973 - BVerwG 6 C 5.73 - und Beschlüsse vom 8. März 1963 - BVerwG 7 B 90.61 - sowie vom 29. April 1983 - BVerwG 9 B 2968.80 - ; BVerwGE 61, 365 (367) [BVerwG 18.02.1981 - 6 C 159/80]) und das Urteil hierauf beruhen könnte.
  • BVerwG, 09.06.1987 - 9 CB 36.87

    Ehrenamtliche Richter - Wahl - Gesetzlicher Richter - Wahlausschussvorsitzender

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, es den Prozeßbeteiligten zu ermöglichen, daß sie von dem der gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt Kenntnis und dazu Stellung nehmen, und nur solche Tatsachen zu verwerten, zu denen Stellung zu nehmen die Parteien hinreichend Gelegenheit hatten (vgl. Beschluß vom 29. April 1983 - BVerwG 9 B 2968.80 - Buchholz 310 § 108 Nr. 134).
  • BVerwG, 09.05.1984 - 2 B 82.83

    Rücknahme der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit - Rücknahme einer Ernennung

    Die Einbeziehung bestimmter Beiakten in die mündliche Verhandlung gehört nicht zu den Vorgängen, die gemäß § 105 VwGO in Verbindung mit § 160 ZPO ins Protokoll aufzunehmen sind (vgl. Beschlüsse vom 8. März 1963 - BVerwG 7 B 90.61 - [Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 1] und vom 29. April 1983 - BVerwG 9 B 2968.80 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 134]).
  • BVerwG, 30.08.1983 - 9 CB 222.81

    Asylbegehren eines Palästinensers - Politische Ziele der Befreiungsorganisationen

    Soweit der Kläger geltend macht, jedenfalls die Sitzungsniederschrift enthalte keinen Hinweis darauf, daß die Verwaltungsvorgänge Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen seien, geht ihre Rüge schon deshalb fehl, weil die Einbeziehung bestimmter Beiakten in die mündliche Verhandlung nicht zu jenen Vorgängen gehört, die in die Sitzungsniederschrift aufzunehmen sind (vgl. Beschluß vom 8. März 1963 - BVerwG 7 B 90.61 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 1; Beschluß vom 29. April 1983 - BVerwG 9 B 2968.80 -).
  • BFH, 12.12.2011 - V B 57/11

    Einbeziehung von Finanzamts-Beiakten nicht protokollierungspflichtig

    Denn die Einbeziehung der dem Finanzgericht (FG) bereits vorliegenden Beiakten in die mündliche Verhandlung gehört nicht zu den Vorgängen, die gemäß § 160 der Zivilprozessordnung, § 105 der Verwaltungsgerichtsordnung ins Protokoll aufzunehmen sind (z.B. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. April 1983  9 B 2968/80, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1983, 490, m.w.N.).
  • BVerwG, 04.01.1990 - 2 B 157.89

    Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Voraussetzungen

    Die Beschwerde legt nicht substantiiert dar, inwiefern durch den auf mehr als 10 Seiten mit hinreichender Deutlichkeit dargestellten Sach- und Streitstand in Verbindung mit den Bezugnahmen die Nachprüfbarkeit der angefochtenen Entscheidung durch das Revisionsgericht in Frage gestellt und das Berufungsurteil hierauf beruhen könnte (vgl. hierzu u.a. auch Urteil vom 7. November 1973 - BVerwG 6 C 5.73 - ; BVerwGE 61, 365 [BVerwG 18.02.1981 - 6 C 159/80] und Beschlüsse vom 8. März 1963 - BVerwG 7 B 90.61 - sowie vom 29. April 1983 - BVerwG 9 B 2968.80 - ).
  • VGH Hessen, 03.03.1997 - 12 UZ 4835/96

    Verfahrensfehlerhafte Entscheidung über einen Beweisantrag - Verstoß gegen VwGO §

    Das Verwaltungsgericht hat jedenfalls die Mindestanforderungen zur Wahrung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs erfüllt, indem es die Unterlagen zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht hat (BVerwG, 29.04.1983 - 9 B 2968.80 -, Buchholz 310 § 108 Nr. 134; vgl. auch BVerwG, 13.07.1982 - 9 C 53.82 -, DVBl. 1983, 34 = EZAR 610 Nr. 19; BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 844.80 -, DÖV 1983, 206 = EZAR 610 Nr. 20; Hess. VGH, 22.07.1994 - 12 UZ 1544/94 - Hess. VGH, 24.02.1994 - 12 UZ 2865/93 -, InfAuslR 1994, 245).
  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 141.86

    Ehrenamtlicher Richter - Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Wahlverfahren

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verbietet dem Gericht u.a. die Verwertung von Tatsachen und Beweisergebnissen, zu denen die Beteiligten sich nicht äußern konnten (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Urteil vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 847.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 132; Beschluß vom 29. April 1983 - BVerwG 9 B 2968.80 - Buchholz a.a.O. Nr. 134).
  • BVerwG, 30.03.1984 - 9 B 3645.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Einer besonderen Erwähnung der Einführung des Verwaltungsvorgangs der Beklagten im Sitzungsprotokoll bedurfte es nicht (vgl. Beschluß vom 29. April 1983 - BVerwG 9 B 2968.80 - Buchholz 310 § 108 Nr. 134).
  • BVerwG, 30.03.1984 - 9 B 3633.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Hessen, 25.07.2001 - 12 UZ 2017/01

    Keine Berufungszulassung wegen überlanger Verfahrensdauer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2017 - 5 N 19.16

    Rücktritt von der zahnärztlichen Prüfung Anforderungen an die Geltendmachung

  • VGH Hessen, 17.09.1999 - 10 UZ 2329/96

    Asylprozeß: Gehörsrüge wegen lediglich selektiver Verwertung der eingeführten

  • BVerwG, 18.11.1983 - 9 CB 252.81

    Mängel des Asylverfahrens - Nichtigkeitsfeststellungsklage - Asylantrag -

  • VGH Hessen, 28.07.1997 - 12 UZ 2944/94

    Asylrecht; Abweichung des VG von der Rechtsprechung des OVG hinsichtlich der

  • BVerwG, 28.04.1988 - 9 CB 16.88

    Besetzung eines Berufungsgerichts - Nichtzulassung der Revision mangels

  • BVerwG, 01.10.1986 - 2 B 102.86

    Rückforderungsbescheid von Dienstbezügen von Beamten bzw. bei ehemaligen Beamten

  • BVerwG, 15.03.1989 - 9 CB 7.89

    Nichtzulassung der Revision wegen Verfahrensfehlern - Verletzung der

  • BVerwG, 01.07.1987 - 9 CB 34.87

    Wahl eines Richters - Recht auf den gesetzlichen Richter - Vorschriftswidrige

  • BVerwG, 24.01.1984 - 9 CB 750.81

    Vereinbarkeit der Zuständigkeitsbestimmung des § 52 Nr. 2 S. 3

  • BVerwG, 19.01.1984 - 9 CB 560.81

    Bestimmung des Aufenthaltes des Ausländers durch Maßnahmen der Ausländerbehörde -

  • BVerwG, 10.11.1983 - 9 CB 91.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zuständigkeit

  • BVerwG, 12.08.1986 - 9 B 167.86

    Anforderungen an die Gewährung von Prozesskostenhilfe in einem Asylverfahren -

  • BVerwG, 20.03.1985 - 8 C 15.85

    Vorliegen von Revisionszulassungsgründen - Darlegungsanforderungen an eine

  • BVerwG, 19.11.1984 - 9 B 216.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Fehlende Übersendung von der

  • BVerwG, 23.03.1984 - 9 B 11321.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zweifel an der

  • BVerwG, 15.02.1984 - 9 CB 1090.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Antrag auf Asyl

  • BVerwG, 24.01.1984 - 9 CB 712.81

    Revisionseinlegung wegen angeblicher Verfassungswidrigkeit des § 52 Nr. 2 S. 3

  • BVerwG, 19.01.1984 - 9 CB 801.81

    Festlegung des zuständigen Verwaltungsgerichts in Asylsachen - Wohnsitz oder

  • BVerwG, 07.12.1983 - 9 CB 615.81

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im

  • BVerwG, 10.11.1983 - 9 CB 800.80

    Bedeutung des Asylverfahrens des einen Ehegatten für das Asylverfahren des

  • BVerwG, 10.11.1983 - 9 CB 364.81

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Gefahr der politischen Verfolgung durch

  • BVerwG, 10.11.1983 - 9 CB 725.81

    Nichtzulassung einer Revision - Grundsatz des gesetzlichen Richters -

  • BVerwG, 27.02.1985 - 9 B 256.84

    Voraussetzungen des asylrechtlichen Schutzes nach dem Grundgesetz - Anforderungen

  • BVerwG, 06.09.1984 - 9 B 12108.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Herleitung eines Asylanspruchs

  • BVerwG, 06.09.1984 - 9 B 12221.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Asylrechtliche Relevanz von

  • BVerwG, 10.11.1983 - 9 CB 798.80

    Handlungsfähigkeit minderjähriger Asylbewerber vor Inkrafttreten des § 6

  • BVerwG, 08.08.1984 - 9 CB 718.82

    Maßstab für die Einhaltung des Grundsatzes der hinreichenden Gewährung

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